die einführung der immobilien-ertrags-steuer und die pflicht, dass immobilien-ertragssteuer- und grunderwerbs-steuer-erklärungen sowie anträge auf verbücherung im grundbuch nur mehr von rechtsanwälten und notaren durchgeführt werden dürfen, führt zu einer massiven kostenexplosion beim erwerb von grundstücken.
wenn sie nicht so gut bei kasse sind, werden sie sich das erben oder geschenkt bekommen des elternhauses, der elterlichen eigentumswohnung oder eines landwirtschaftlichen betriebes bald nicht mehr leisten können. im folgenden zwei präzedenzfälle im vergleich. die objekte sind durchaus vergleichbar.
der erste aus 2004. kaufsumme eur 25.000,-. der kaufvertrag wurde vom käufer errichtet und auf dem bezirksgericht beglaubigt. der käufer brachte den antrag bei der grundverkehrskommission (nö) ein, gab die grunderwerbssteuererklärung ab, und stellte dann beim grundbuchamt den antrag auf verbücherung im grundbuch. an gebühren fielen insgesamt eur 270,- an. die grunderwerbssteuer kommt noch dazu.
wenn sie nicht so gut bei kasse sind, werden sie sich das erben oder geschenkt bekommen des elternhauses, der elterlichen eigentumswohnung oder eines landwirtschaftlichen betriebes bald nicht mehr leisten können. im folgenden zwei präzedenzfälle im vergleich. die objekte sind durchaus vergleichbar.
der erste aus 2004. kaufsumme eur 25.000,-. der kaufvertrag wurde vom käufer errichtet und auf dem bezirksgericht beglaubigt. der käufer brachte den antrag bei der grundverkehrskommission (nö) ein, gab die grunderwerbssteuererklärung ab, und stellte dann beim grundbuchamt den antrag auf verbücherung im grundbuch. an gebühren fielen insgesamt eur 270,- an. die grunderwerbssteuer kommt noch dazu.
der zweite kaufvertrag stammt aus 2014. kaufsumme eur 28.000,-. der
kaufvertrag wurde ebenfalls vom käufer errichtet und auf dem
bezirksgericht beglaubigt. da es seit ca. 2013 nur mehr rechtsanwälten
und notaren erlaubt ist, grunderwerbssteuer- und
immobilienertragssteuer-erklärungen abzugeben sowie anträge beim
grundbuch einzubringen, wurde ein rechtsanwalt mit der durchführung
betraut. die zustimmung der grundverkehrskommission war nicht notwendig.
immobilienertragssteuer fiel keine an. der rechtsanwalt brachte die
grunderwerbssteuer-erklärung und den anschließenden antrag auf
verbücherung auf dem grundbuchamt ein. an direkten gebühren fielen beim
käufer eur 405,- an. seitens des rechtsanwaltes wurden eur 133,- an
barauslagen sowie eur 687,- an kosten inkl. 20 % ust in rechnung
gestellt. in summe sind das eur 1.225,-. kaufsummen-bereinigt ist das
schon ein plus von 305 %. die grunderwerbssteuer kommt da noch extra
dazu.
ich versuche mir jetzt lebhaft vorzustellen, was es kostet, einen kaufvertrag schreiben zu lassen, ihn beglaubigen zu lassen, einen antrag an die grundverkehrskommission stellen zu lassen, die immobilienertragssteuer ermitteln zu lassen, eine immobilienertragssteuer-erklärung abgeben zu lassen, eine grunderwerbssteuererklärung abgeben zu lassen und einen antrag auf verbücherung beim grundbuchamt stellen zu lassen.
ich fürchte, viele menschen werden sich das erben oder geschenkt-bekommen ihrer elterlichen wohnung, ihres einfamilienhauses oder ihres elterlichen landwirtschaftlichen betriebes einfach nicht mehr leisten können.
ich versuche mir jetzt lebhaft vorzustellen, was es kostet, einen kaufvertrag schreiben zu lassen, ihn beglaubigen zu lassen, einen antrag an die grundverkehrskommission stellen zu lassen, die immobilienertragssteuer ermitteln zu lassen, eine immobilienertragssteuer-erklärung abgeben zu lassen, eine grunderwerbssteuererklärung abgeben zu lassen und einen antrag auf verbücherung beim grundbuchamt stellen zu lassen.
ich fürchte, viele menschen werden sich das erben oder geschenkt-bekommen ihrer elterlichen wohnung, ihres einfamilienhauses oder ihres elterlichen landwirtschaftlichen betriebes einfach nicht mehr leisten können.
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