das bzö fordert das ende des föderalismus.
bayern kommt mit einer einzigen gesetzgebenden körperschaft aus. warum soll österreich nicht auch mit einer einzigen gesetzgebenden körperschaft auskommen? fällt die gesetzgebungsmöglichkeit auf landesebene, stehen auch die landtage in dieser form in frage. wozu braucht man pro bezirk bis zu fünf von der öffentlichen hand bezahlte parteisoldaten?
warum ist es nicht möglich, auf bundesebene gesetze wie die bauordnung oder ein jagdgesetz mit muss- und kann-richtlinien zu beschließen. die kann-richtlinien schaffen einflussmöglichkeiten der länder, die im verordnungsweg sonderlösungen ermöglichen.
Samstag, 21. April 2012
Montag, 9. April 2012
sonderkündigungsrecht bei förderkürzungen
mit dem aktuellen schröpfpaket der öst. bundesregierung wurden auch kürzungen bei bausparprämien und pensionsvorsorge beschlossen. die menschen vorher in etwas hineinzutheatern und dann die daumenschraube anzusetzen, ist unfair. wenn solche zuschüsse gekürzt werden, müssen sie mit einem sonderkündigungsrecht verknüpft werden, das ein sanktionsloses aussteigen aus diesen programmen ermöglicht.
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