Freitag, 4. Dezember 2015

service-rechnung

faszinierend ist die kreativität mancher unternehmen bei der rechnungslegung. jüngstes beispiel: eine firma führt ein service bei einer technischen anlage durch. für 1 h 50 min anwesenheit des technikers werden 4,3 h arbeitszeit verrechnet. und die ist nicht billig. eur 77,50 ohne ust. die ca. 2 stunden für an- und abfahrt werden extra in rechnung gestellt mit pauschal 105,- reisezeit und eur 99,- fahrtkosten jeweils ohne ust.

auf der rechnung befindet sich zwar eine service-telefonnummer, aber keine homepage- und keine mailadresse, damit man schriftlich bei der firma nachfragen kann.

trotzdem wurde eine anfrage beim werkstättenleiter eingebracht, wie der umstand, für 1,83 h eine rechnung über 4,3 stunden zu bekommen, logisch nachvollziehbar erklärt werden kann.

die antwort erfahren sie demnächst. wenn eine kommen sollte ...

Sonntag, 24. August 2014

kostenexplosion bei immobilien-käufen

die einführung der immobilien-ertrags-steuer und die pflicht, dass immobilien-ertragssteuer- und grunderwerbs-steuer-erklärungen sowie anträge auf verbücherung im grundbuch nur mehr von rechtsanwälten und notaren durchgeführt werden dürfen, führt zu einer massiven kostenexplosion beim erwerb von grundstücken.

wenn sie nicht so gut bei kasse sind, werden sie sich das erben oder geschenkt bekommen des elternhauses, der elterlichen eigentumswohnung oder eines landwirtschaftlichen betriebes bald nicht mehr leisten können. im folgenden zwei präzedenzfälle im vergleich. die objekte sind durchaus vergleichbar.

der erste aus 2004. kaufsumme eur 25.000,-. der kaufvertrag wurde vom käufer errichtet und auf dem bezirksgericht beglaubigt. der käufer brachte den antrag bei der grundverkehrskommission (nö) ein, gab die grunderwerbssteuererklärung ab, und stellte dann beim grundbuchamt den antrag auf verbücherung im grundbuch. an gebühren fielen insgesamt eur 270,- an. die grunderwerbssteuer kommt noch dazu.

der zweite kaufvertrag stammt aus 2014. kaufsumme eur 28.000,-. der kaufvertrag wurde ebenfalls vom käufer errichtet und auf dem bezirksgericht beglaubigt. da es seit ca. 2013 nur mehr rechtsanwälten und notaren erlaubt ist, grunderwerbssteuer- und immobilienertragssteuer-erklärungen abzugeben sowie anträge beim grundbuch einzubringen, wurde ein rechtsanwalt mit der durchführung betraut. die zustimmung der grundverkehrskommission war nicht notwendig. immobilienertragssteuer fiel keine an. der rechtsanwalt brachte die grunderwerbssteuer-erklärung und den anschließenden antrag auf verbücherung auf dem grundbuchamt ein. an direkten gebühren fielen beim käufer eur 405,- an. seitens des rechtsanwaltes wurden eur 133,- an barauslagen sowie eur 687,- an kosten inkl. 20 % ust in rechnung gestellt. in summe sind das eur 1.225,-. kaufsummen-bereinigt ist das schon ein plus von 305 %. die grunderwerbssteuer kommt da noch extra dazu.

ich versuche mir jetzt lebhaft vorzustellen, was es kostet, einen kaufvertrag schreiben zu lassen, ihn beglaubigen zu lassen, einen antrag an die grundverkehrskommission stellen zu lassen, die immobilienertragssteuer ermitteln zu lassen, eine immobilienertragssteuer-erklärung abgeben zu lassen, eine grunderwerbssteuererklärung abgeben zu lassen und einen antrag auf verbücherung beim grundbuchamt stellen zu lassen.

ich fürchte, viele menschen werden sich das erben oder geschenkt-bekommen ihrer elterlichen wohnung, ihres einfamilienhauses oder ihres elterlichen landwirtschaftlichen betriebes einfach nicht mehr leisten können.


 

Donnerstag, 3. Oktober 2013

genug gezahlt dachte der wähler ....

... und stellt per 30.9.2013 die finanzierung für das bzö ein. der grund ist einfach. sie haben die wahlhürde von 4 % nicht erreicht. jetzt gibts nur mehr drei abgeordnete, zwei im kärntner landtag, einen in brüssel. den in brüssel haben sie inzwischen auch hinausgeworfen. meiner meinung ein schwerer strategischer fehler. parteienförderung wird da sicher nicht so schnell wieder notwendig werden.

Dienstag, 5. März 2013

ausbildungsbescheinigung mal neun

laut EU Vo. Nr. 1107/2009, Richtlinie 2009/128/EG müssen anwender von pflanzenschutzmitteln eine ausbildungsbescheinigung erwerben.

da pflanzenschutzmittelanwendung unter länderkompetenz fällt, zerbrechen sich jetzt neun bundesländer den kopf darüber, wie die richtlinie umgesetzt werden soll. zwei varianten habe ich bereits genossen, die steirische und die niederösterreichische. die burgenländische kenne ich nur vom hörensagen, sie scheint am einfachsten zu sein. demnach brauchen die anwender bis 25.11.2015 eine solche bescheinigung, unabhängig davon, ob sie durch langjährige erfahrung oder schulische ausbildung ihre sachkundigkeit nachweisen.

laut steirischem pflanzenschutzmittelgesetz 2012 kann die sachkundigkeit mittels agrarischer schulbildung oder großem sachkundekurs erworben werden. ein ansuchen an die bh bis 25.11.2013 wird empfohlen. wer ab dem 25.11.2013 pflanzenschutzmittel ausgenommen haushaltsmengen kauft, transportiert, lagert, mischt, anwendet oder ausbringt, muss die ausbildungs-bescheinigung vorweisen.

das niederösterreichische pflanzenschutzmittelgesetz sieht zwei fristen vor. sachkundige infolge berufserfahrung müssen bis zum 25.11.2013 um den sachkunde-ausweis ansuchen. die absolventen einer landwirtschaftlichen ausbildung oder einer vergleichbaren müssen bis zum 25.11.2015 ansuchen. im zuge der entgegennahme der mehrfachanträge 2013 wird geklärt, ob ein anwender in die erste oder zweite gruppe fällt. für die erste gruppe mit antrag 2013 soll ein termin zur stellung des ansuches vereinbart werden.

ob dieser aufwand umsonst ist, kann ich nicht beurteilen, gratis wird der antrag laut letzter information nicht sein. im gespräch sind eur 49,-. wenn schon sonst nichts erreicht wird, kommt wenigstens ein bisschen geld für den staat herein.

wenn ich mir jetzt vorstelle, wieviel akademisches gehirnschmalz in jedem bundesland aufgewendet werden muss, um zu klären, wie die eu-richtlinie sinnvoll in jedem bundesland umgesetzt werden soll, wird mir irgendwie übel. und dieser zinnober wiederholt sich bei fast allen gesetzesmaterien, die ländersache sind. na gut, wir können es uns wenigstens leisten.

 

Dienstag, 13. November 2012

vermögen gerechter verteilen

am 13.10.2012 schaltete die arbeiterkammer in der zeitung "kurier" folgende entgeltliche anzeige:


wie die ak sich das aber im detail vorstellt, ist fürs erste nicht ganz klar. will die ak die gruppe der 11 % der haushalte, die mehr als eur 540.000,- netto-gesamtvermögen besitzen, zwangsenteignen? muss ich jetzt die hälfte meines landwirtschaftlichen betriebes mit einem eisenbahner oder einem gewerkschaftsfunktionär teilen?oder wird mit einer vermögenssteuer auf raten enteignet? oder vielleicht die vermögenszuwächse vielleicht sogar rückwirkend steuerlich abschöpfen?

man stelle sich vor, da hat jemand vor 50 jahren ein grundstück um ats 10.000,- gekauft, das jetzt eur 100.000,- wert ist. wird das jetzt verkauft, ist das eine wertsteigerung von ats 1.366.030,- oder in eur 99.273,-. hoffentlich liest das keiner der verantwortlichen in der ak.

die vermögensbesteuerung ist ja ein tolles ablenkungsmanöver. vielleicht ist nicht das steueraufkommen unser politisches problem nr 1. sondern die unfähigkeit der politiker nachhaltig zu haushalten? es ist viel angenehmer, die reichen und superreichen als feindbilder und böse spekulanten zu branntmarken als darüber nachzudenken, wie man unsere strukturen effizienter gestaltet.

und man bemüht sich zu behaupten, dass es eh nur die superreichen träfe. quatsch. die superreichen können sich oft aussuchen, wo sie ihr geld ausgeben und wo sie es versteuern. wenn da wirklich eine nennenswerte steuerleistung rauskommen soll, werden das zumindest die 11 % der haushalte mit mehr als eur 540.000,- netto-gesamtvermögen deutlich spüren. auch die bauern werden es spüren. wenn ein bauer 12 ha land besitzt in einer gegend, wo der boden eur 5,- pro qm kostet, sind das eur 600.000,- an marktwert.

p.s. wieviel kostet eigentlich ein solches inserat in einer zeitung? fällt das unter ordnungsgemäße verwendung der mittel und beiträge im sinne der zwangsmitglieder?

Donnerstag, 25. Oktober 2012

verzugszinsen-wucher

erst vor kurzem wurde ich bei einer nicht bezahlten rechnung mit verzugszinsen von 61,22 % effektiver jahreszinssatz konfrontiert. die rechnung hat sich letztlich als falsch herausgestellt. viel schlimmer sind die verzugszinsen für eine nicht einbezahlte haftpflichtversicherungsprämie. obwohl seit zwei jahren ein bankeinzug vereinbart ist, wurde die prämie nicht eingezogen. ein erlagschein vom august landete in der bezahlt-ablage, ein zahlungsfluss hat sich aber nicht bestätigt. zieht man vom aufpreis die kosten für porto und drucksorten ab, bleiben stolze 270 % verzugszinsen effektiv per jahr.


Freitag, 4. Mai 2012

bayern ein vorbild?

das bzö diskutiert das ende des föderalismus.

wenn bayern mit einer einzigen gesetzgebenden körperschaft auskommt, warum kommt dann österreich nicht auch mit einer aus?

nichts spricht gegen einheitliche bundesgesetze mit der möglichkeit, einzelne punkte auf dem verordnungswege auf landes-, bezirks- oder gemeinde-ebene zu regeln.